Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenz

Aktuell: Verkürzung der Laufzeit auf 3 Jahre!

Wenn alle anderen Versuche der Schuldenregulierung scheitern, ist die Verbraucherinsolvenz eine Möglichkeit, sich mittelfristig von Schulden zu befreien. Der Weg zu dieser Schuldenbefreiung erfordert von Ihnen Geduld und Engagement – wir stehen dabei an Ihrer Seite.

In fünf Schritten schuldenfrei – so funktioniert die Verbraucherinsolvenz:

1.   Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor die Verbraucherinsolvenz beantragt werden kann, muss zunächst ein offizieller Versuch unternommen werden, sich mit seinen Gläubiger:innen auf dem Verhandlungsweg zu einigen. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Schuldnerhilfe Köln gGmbH unterstützt Sie beim Einigungsversuch und stellt Ihnen über das Ergebnis eine formelle Bescheinigung aus. Dieses Papier benötigen Sie für die Beantragung der Verbraucherinsolvenz beim Gericht.

2.   Schuldenbereinigungsverfahren

Ist die außergerichtliche Einigung mit den Gläubiger:innen offiziell gescheitert, weil ein oder mehrere Gläubiger:innen diese abgelehnt haben, können Sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einschließlich Restschuldbefreiung beantragen. Das Insolvenzgericht kann dann noch einmal versuchen, eine Einigung mit Ihren Gläubiger:innen herbeizuführen, sofern dies aussichtsreich erscheint. In diesem Fall kann das Gericht unter bestimmten Bedingungen seine Vorstellungen zur Schuldenregulierung  auch gegen einzelne Gläubiger:innen durchsetzen. Kommt auf diese Weise ein sog. Schuldenbereinigungsplan zustande, erübrigt sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

3.   Gerichtliches Insolvenzverfahren

Scheitern die gerichtlichen Einigungsbemühungen oder wird das Schuldenbereinigungsplanverfahren von vornherein nicht durchgeführt, wird das Insolvenzverfahren per Gerichtsbeschluss eröffnet. Das Gericht bestellt für das Insolvenzverfahren eine:n Insolvenzverwalter:in. Diese Person verteilt Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen an Ihre Gläubiger:innen.

4.   Wohlverhaltensphase

Nach Abschluss des gerichtlichen Insolvenzverfahrens beginnt die sog. Wohlverhaltensphase. Als „redliche:r Schuldner:in“ müssen Sie sich während der Wohlverhaltensphase vor allem darum kümmern, pfändbares Einkommen zu erzielen, zum Beispiel indem Sie sich verstärkt um einen Arbeitsplatz bemühen. Ihr pfändbares Einkommen treten Sie an die:den Treuhänder:in ab. Die Abtretungsfrist beträgt für alle seit dem 01.10.2020 gestellten Insolvenzanträge nur noch 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das heißt drei Jahre nach der Eröffnung erhalten Sie die Restschuldbefreiung, wenn Sie sich an alle Vorschriften gehalten haben.

5.   Am Ziel: Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode teilt Ihnen das Insolvenzgericht schriftlich die Befreiung von Ihren restlichen Schulden mit, sofern es sich nicht um Schulden aus Straftaten oder um neue Schulden handelt. Sie sind nun bis auf die genannten Ausnahmen schuldenfrei.

Schuldnerhilfe Köln gGmbH hilft beim Insolvenzverfahren

Zugegeben: Der Weg in ein schuldenfreies Leben ist nicht leicht und verlangt einige Anstrengungen von Ihnen. Wer jedoch bereits längere Zeit mit Schulden lebt, weiß, wie belastend dieser Zustand ist und welche Konsequenzen Ihnen drohen. Stecken Sie nicht länger den Kopf in den Sand! Stoppen Sie diese Abwärtsspirale jetzt und rufen Sie uns an.

 

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